Der Protokollverteiler ist nur für Vereine des Badischen Schwimmverbandes!

Für den Upload benötigt ihr auf jeden Fall eine Protokolldatei im DSV-Standard.
Zusätzlich könnt ihr auch ein Protokoll im PDF-Format hochladen. Programm zum Erstellen von PDF-Dateien findet ihr unter PDF-Tools.

Anmerkung:

gemäß §14 Wettkampfprotokoll, WB AT:

(1) Über jede Wettkampfveranstaltung ist ein schriftliches Protokoll zu führen; Verstöße gegen die sportliche Disziplin, die WB oder die ADO sind aufzunehmen. Weitere Einzelheiten werden in den Fachteilen der WB geregelt.
(2) Der Ausrichter hat das Protokoll nach Ende der Wettkampfveranstaltung einem berechtigten Vertreter des zuständigen Verbandes und der beteiligten Vereine zu übergeben oder auf deren Wunsch binnen drei Tagen nach Wettkampfende mit der Post zu versenden, den Vereinen gegen eine Gebühr, die vor Beginn der Wettkampfveranstaltung beim Ausrichter zu hinterlegen ist.
(3) Von jeder Wettkampfveranstaltung im Schwimmen, Synchronschwimmen und - 10 - Wasserspringen mit mehr als einem beteiligten Verein ist dem DSV-Sachbearbeiter für Bestenlisten binnen drei Tagen nach Wettkampfende ein Wettkampfprotokoll nach den Bestimmungen der Fachteile der WB zu übersenden.
(4) Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen nach dieser Vorschrift hat der zuständige Disziplinarberechtigte im Fall des Abs. 2 eine Ordnungsgebühr von 25,- EUR, im Fall des Abs. 3 von 250,- EUR je Fall zu verhängen.